AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

(im folgenden AGB) der GTS POST Goods Traffic Service Ltd. (im folgenden GTS POST) genannt. (Stand: 01.05.2010) Deutschland und Österreich.

Entgegenstehenden AGB des jeweiligen Auftragsgebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Ergänzend zu dieser AGB gelten die gültigen Regelungen, der ADSp, jeweils neuster Stand, sowie die Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung der Versandstücke, sowie das Verzeichnis "Leistungen und Preise", die "Regelung für die Beförderung von Gefährlichen Stoffen und Gegenständen", das Verzeichnis " Versandbedingungen der GTS POST, die Broschüre "Transportversicherung" sowie die "Übersicht Wertgegenstände" in der jeweils aktuellen Fassung. Die in der GTS POST Zentrale zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.

Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

Die nachstehenden Servicebedingungen haben Gültigkeit im Rahmen der Brief-, Paket-, Express-, Wert-, SWAP-,Transport- und Speditions-Dienstleistungen der GTS POST, sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GTS POST und den Benutzern der www.GTS-Logistik.de, www.GTSPOSTPost.de, www.GTS-POST.de www.GTS-Logistik.at www.GTSPOST.at www.GTS-POST.at www.GTS-POST.eu www.GTSPOST.eu Internet Homepage, die mit der Beauftragung einer Versanddienstleistung anerkannt werden. GTS POST arbeitet als Versandvermittler mit Systempartnern für den Brief-, Paket-, Express- Wert- SWAP- und Speditionsversand weltweit zusammen. Somit erhalten Sie Ihre Versanddienstleistung aus einer Hand, für jedes Ihrer Versandprobleme.

Leistungsbeschreibung: In Zusammenarbeit mit angeschlossenen Systempartnern übernimmt die GTS Ltd. folgende Leistungen:
* die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer/Systempartner/Subunternehmer
* die Übernahme
* den Umschlag und die Zustellung Ihrer Sendungen weltweit.


GTS POST und ihre Frachtführer befördern die Ihr übergebenen Briefe, Express-, Wert-, Paket- SWAP-, und Speditionssendungen zu ihrem Bestimmungsort und liefern sie an den Empfänger unter der vom Absender/Auftraggeber genannten Anschrift ab. GTS POST und Ihre Frachtführer unternehmen dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) auszuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, das heißt GTS POST schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Auslieferungsfrist, es sei denn GTS POST bietet diese Einhaltung explizit an (Express- und Direktlieferung). GTS POST ist unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders / Auftraggebers freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Frachtführer / Systempartner / Subunternehmer erbringen zu lassen. Bei den Briefsendungen die GTS POST übergeben werden, kann GTS POST keine Laufzeiten Garantieren, da die einzelnen Systempartner die Auslieferung der Briefsendungen übernehmen. Auch sind die an GTS POST übergeben Briefsendungen nicht versichert werder gegen Verlust noch gegen Beschädigung. Bei Briefsendungen ist auch keine Sendungsverfolgung möglich. Da es sich um ein Massenprodukt handelt ohne eine besondere Kennzeichnung. Nur bei Einschreiben und Wertsendungen ist eine Sendungsverfolgung möglich!

Achtung Briefsendungen die an GTS POST übergeben werden, können nicht an eine Postfachadresse der DT AG ausgeliefert werden. Diese Sendungen kommen als unzustellbar an den Absender zurück. Das gleiche gilt auch für Maxibriefe die an eine DHL Packstation adressiert sind. Es können nur Pakete an eine DHL Packstation ausgeliefert werden! Diese beiden Sendungsarten der Briefe (an ein Postfach oder eine Packstation) können auch nicht aus den GTS POST übergeben Sendungen aussortiert werden, da diese vollautomatisch bearbeitet werden.

A.) GTS Paketabholdienst Standard

Die Abholung der Paketsendungen erfolgt bei Beauftragung bis spätestens 18:00 Uhr (Beauftragung in Österreich bis 11:30 Uhr) in der Regel am nächsten Werktag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr, eine Samstags Abholung ist ohne Mehrkosten auf ausdrücklichen Kundenwunsch (nicht in Österreich) in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr möglich. Lieferfristen sind nicht vereinbart. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag, jedoch beträgt die Regellaufzeit bei Paketsendungen 3-4 Werktage.

GTS POST Paketabholung Standard Nachnahme. Die Abholung der Paketsendungen erfolgt bei Beauftragung bis spätestens 18:00 Uhr (Beauftragung in Österreich bis 11:30) in der Regel am nächsten Werktag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr, eine Samstags Abholung ist ohne Mehrkosten auf ausdrücklichen Kundenwunsch (nicht in Österreich) in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr möglich. Lieferfristen sind nicht vereinbart. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag, jedoch beträgt die Regellaufzeit 3-4 Werktage. Sie als Versänder fügen der Nachnahme einen ausgefüllten Überweisungsträger Ihrer Sendung bei. Die Kosten der Nachnahme Sendung innerhalb Deutschland beträgt 7,50 Euro zzgl. gültiger MwSt. plus 2,00 Euro Auslieferungspauschale. Nachnahme Österreich ist auf Anfrage möglich.

A-1) GTS Paketabholdienst - Blitz-Lokal - und - Blitz-Regional

Die Abholung der lokalen und regionalen Paketsendungen erfolgt bei Beauftragung bis spätestens 24:00 Uhr in der Regel am nächsten Werktag in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die Zustellung der GTS POST -Blitz-Lokal - und - Blitz- Regional - Paketsendungen erfolgt noch am gleichen Tag. Das Produkt GTS POST - Blitz-Lokal - und Blitz-Regional - ist noch nicht Deutschland- und Österreich weit verfügbar, jedoch wird dieser Service kontinuierlich ausgebaut.

B. GTS ONE DAY National Speditionsversand Standard

Die Abholung der Speditionssendung (Deutschland) erfolgt bei Beauftragung bis spätestens 11:00 Uhr in der Regel am folgenden Arbeitstag Tag der Beauftragung in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr, eine samstags und sonntags Abholung ist bei Speditionssendungen Standard nicht möglich. Die Zustellung der Speditiossendung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen zu 95% Deutschland- und Österreichweit.

Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist. Beispiel Berechnung des Volumengewichts * Volumengewicht der Sendung = (Länge in m x Breite in m x Höhe in m x Faktor 150)= *Volumenversandgewicht für deutschlandweite Speditionssendungen.

1. Serviceleistungen von GTS Post.

Über das Produkt GTS POST Paketabholung werden verschiedenste Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können. GTS POST bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen weltweit an.

Die Produkte von GTS Post sind folgende:
1.0 Briefdienst
* GTS POST Briefabholung und deren weiterversand
* GTS POST Einschreiben


1.1 Paketdienst
* GTS POST Paketabholdienst Standard
* GTS POST Paketabholdienst Standard Nachnahme
* GTS POST Paketabholdienst "GTS POST Blitz Lokal" und "GTS POST Blitz Regional" (wird noch nicht flächendeckend angeboten)
* GTS POST EXRESS Paketabholdienst
* GTS POST EXPRESS Direktfahrt
* GTS POST Paketverpackungsdienst (wird noch nicht flächendeckend angeboten) * GTS POST SWAP Austauschdienst

1.2 Speditionsversand nach ADSp, jeweils neuster Fassung.
* GTS POST ONE DAY National Speditionsversand Standard
* GTS POST ONE DAY National Speditionsversand Standard Nachnahme
* GTS POST XXL Speditionssendungen (Länge: mehr als 320 cm, max. bis zur Länge einer WAB (7 m) Breite: mehr als 120 cm, max. bis zur Breite einer WAB (2,40) Höhe: bis max. 220 cm)
* GTS POST ONE DAY Express Versand Garantiert (nur deutschlandweit)
* GTS POST EXPRESS Direktfahrt Spedition (Deutschlandweit und International)
* GTS Speditionsversand International
* GTS Speditionsversand International Nachnahme

1.3 Produktbeschreibung:
GTS POST ONE DAY National ( Deutschland und Österreich) Speditionsversand Standard nach ADSp, jeweils neuster Fassung. Wir stellen Ihre uns übergebenen Sendungen von heute auf morgen Deutschland- und Österreichweit zu, oftmals in weniger als 48 Stunden. Mit unserem Versandsystem, das über 1.200 Versandlinien täglich (nächtlich) bedient erreichen wir eine nachweisliche Zustellquote von 95%. Unsere Lieferzeiten werden von uns ständig überwacht und kontrolliert. Werden vom Auftraggeber ungenaue oder falsche Informationen an GTS POST übermittelt, behält sich GTS POST das Recht vor, die Vertragsbeziehung sofort abzubrechen. Sind sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung gegeben, so wird GTS POST eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden übermitteln und den Versandauftrag an die entsprechenden Systempartner erteilen.

2. Ablauf der Serviceleistungen GTS POST Standard Paket / Spedition

Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt die Paket-, oder Speditionsabholung Standard mit dem/n vorbereiteten Versandaufkleber/n, wie unter Punkt A + B beschrieben. Sie als Auftraggeber kennzeichnen Ihre Versandpakete nach der laufenden Nr. Ihres Versandauftrages mit Empfängernachnamen verwechslungssicher. Für Sie als Versender so wie Ihrem Empfänger ist es möglich über die von GTS POST erteilte Auftragsnummer ein Tracking der Sendung auf den Websites von GTS POST durchzuführen, www.GTS-POST.de.

2.1 Störung bei Abholung/Zustellung

GTS POST hat das Recht, bei jedem Nichtantreffen des Versenders/Empfängers innerhalb des beauftragten Zeitraumes dem Auftraggeber 25,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. pro Abhol- /Zustellversuch, bei einer Speditionssendung und 3,50 Euro zzgl. gültiger MwSt. bei einer Paketsendung zu berechnen. Sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des Abholfahrers 25,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. pro 1/2 Stunde in Rechnung zu stellen. Nach dreimaligem erfolglosem Abholversuch beim Versender wird der Beförderungsauftrag seitens GTS POST in jedem Fall Kostenpflichtig storniert. Versender werden von der Stornierung und dessen Kosten per E-Mail unterrichtet. Es werden jedoch die erfolglosen Abholfahrten gemäß dieser AGB dem Auftraggeber berechnet. Der Versender/Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketabholdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Ist die Sendung nicht versandfertig bei dem Abholtermin und muss der Systempartner einen neuen Abholtermin mit dem Versender ausmachen, so ist die GTS POST berechtig für den erneuten Abholtermin 25,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. bei einer Speditionssendung und 3,50 Euro zzgl. gültiger MwSt. bei einer Paketsendung zu berechnen. Wenn keine erneuter Abholtermin durch den Auftraggeber erteilt wird, ist GTS POST auf jeden Fall berechtigt den Vertraglich vereinbarten Versandpreis zu berechnen, da GTS POST seinen Teil des Versandvertrages erfüllt hat. GTS ist nicht verantwortlich wenn den Versender das Versandstück nicht an den Abholfahrer übergibt aus welchem Grund auch immer!

2.2. GTS POST EXPRESS Paket

Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber bis max. 16:00 Uhr erfolgt die Abholung des Versandstückes innerhalb der nächsten 90 Minuten nach Auftragserteilung bei Ihnen oder Ihrem Kunden.

GTS übermittelt den Versender per Mail den Express Versandaufkleber sowie den Tagesabschluß. Selbstverständlich können Sie bei uns auch eine Zustellung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag gegen Mehrkosten bei der Auftragserteilung ordern. Bringen Sie das Ihnen per Mail übermittelte Versandlaben sicher auf der Express Sendung an, übergeben Sie niemals eine Express Sendung ohne das von GTS POST übermittelte Versandlabe. Denn dann erhalten Sie eine Express Rechnung von dem jeweiligen Versanddienstleister, da dann ein Versandauftrag direkt mit Ihnen geschossen wird. Der dann Ihnen in Rechnung gestellte Express Versandpreis wird höher ausfallen als der von GTS. GTS Übernimmt für solche falsch übergeben Sendungen keine Haftung. Ihre GTS POST EXPRESS-Sendung ist bei uns mit 750Euro automatisch Versichert, eine Höherversicherung ist gegen Mehrkosten jederzeit bei der Auftragserteilung möglich.

Eine GTS POST EXPRESS Späthabholung oder eine EXPRESS DIREKTFAHRT für ganz eilige Versandstücke können Sie gegen gesonderte Gebühren über GTS POST buchen. Das Gewicht einer GTS POST EXPRESS Paketsendung darf je Versandstück bis 800 Kg betragen. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist.

2.3 Beispiel Berechnung des Volumengewicht für den Express Versand

* Volumengewicht der Sendung= (Länge in m x Breite in m x Höhe in m x Faktor 167)= *Volumenversandgewicht

2.4. GTS POST EXPRESS Spedition (Deutschland)

Nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber bis 11:00 Uhr erfolgt die Abholung des Versandstückes bis 18:00 Uhr nach Auftragserteilung bei Ihnen oder Ihrem Kunden.

Die Auslieferung an den Empfänger erfolgt in der von Ihnen bei der Auftragserteilung gewählten Zustellzeit: vor 9:00 vor 10:00 oder vor 12:00 Uhr. Eine Zustellung am Samstag ist bei GTS POST EXPRESS Spedition nicht möglich. Hierfür wählen Sie das Produkt GTS POST EXPRESS oder die GTS POST Direktfahrt

Bei dem GTS POST EXPRESS Speditionsversand und GTS POST Direktfahrt besteht keine Gewichtsbegrenzung.

2.4 Beispiel Berechnung des Volumengewicht für Speditionsgüter

* Volumengewicht der Sendung= (Länge in m x Breite in m x Höhe in m x Faktor 150)= *Volumenversandgewicht

3. Entgelt und Gebühren

Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet, für jede Leistung das ihm dafür in Rechnung gestellte Entgelt zu entrichten. Das gilt auch für in Auftrag gegeben Paketsendungen, die bei Ihnen oder Ihren Kunden abgeholt werden sollten, diese jedoch aus welchen Gründen auch immer, nicht an den Paketboten übergeben wurden. GTS POST hat mit dem Erfolglosen Abholversuch seine Dienstleistung im vollen Umfang erfüllt.

Es werden alle im Auftrag gegebenen Sendungen durch GTS POST nachgewogen / nachgemessen und Ihnen das tatsächliche Versandgewicht / Volumengewicht in Rechnung gestellt (auch nachträglich). Die durch Sie bei der Auftragsabgabe übermittelten Maße und Gewichte dienen nur zu unserer Vorinformation. Auch werden Auslandspakete vom GTS POST Paketabholdienst als Serviceleistung befördert. Nicht unzustellbare Auslandssendungen werden an die GTS POST Zentrale zurückgesendet. Die dadurch entstanden Kosten werden Ihnen durch die GTS POST Zentrale mit 12,50 Euro Netto zzgl. gültiger MwSt. in Rechnung gestellt. Die GTS POST Zentrale Informiert sie umgehend über den Eingang einer nicht zugestellten Sendung und fragt nach der weiteren Bearbeitungsanweisung für diese Rücksendungen.

Alle über das GTS POST System in Auftrag gegeben Versandaufträge sind nur am gleichen Tag der Beauftragung kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung es Versandauftrag kann nur von Auftraggeber per eMail: Service@GTS-POST.de
bearbeitet werden. Alle gewünschten Auftragsstornierungen (Paket, Express, Spedition, Wertsendungen) die am folgte Tag der in Auftrag Gabe storniert werden sollen sind Kostenpflichtig.
Kosten der Stornierung:
GTS Paketaufträge Netto 3,50 Euro
GTS POST Speditionsaufträge Netto 5,50Euro wenn jedoch schon die Abholung am Folgetag beauftragt wurde wird die Vergebliche Anfahrt mit Netto 25,00Euro berechnet.

Adressberichtigung durch GTS POST:
GTS POST überprüft alle in Auftrag geben Abholadressen und überprüft diese auf postalisch korrekte Schreibweise. Sollte eine von Ihnen für den Paketversand angegebene Empfängeradresse nicht korrekt sein, so dass die Adresse durch GTS POST oder deren Systempartner berechtigt werden, damit die Sendung zugestellt werden kann. So wird Ihnen für diese manuelle Adressberichtigung mit 6,50Euro Netto berechnet. Diese Nachberechnung erfolgt auch zu einem späteren Zeitpunkt, da wir die Kosten der manuellen Adresskorrekturen erst im Nachhinein berechnet bekommen. Sobald GTS POST eine Kostennote der Adresskorrektur übermittelt wird, wird Ihnen die manuellen Adresskorrektur mit Netto 6,50 Euro pro Adresse nachbelastet und per Lastschrift eingezogen.

Die GTS POST Kosten im einzelnen:

Nachnahme Deutschland Netto 7,50Euro + 2,00Euro Auslieferungspauschale je nach Systempartner
Nachnahme Ausland auf Anfrage
Nachnahme Speditionssendungen Deutschland 2,0% vom Warenwert mindestens 17,50Euro Netto.
Nachnahme Ausland 3,0% vom Warenwert mindestens 27,50Euro Netto.

Nicht antreffen des Paketkunden Netto 3,50Euro für die erneute Abholung Nichtantreffen bei Speditionssendungen pro vergeblicher Anfahrt (Ab- und auch Auslieferung) Netto 25,00Euro
Wartezeiten bei der Spedition Ab- und Anlieferung pro ½ Stunde Netto 25,00Euro
Mehrkosten bei der Abholung pro angelange Stunde Netto 45,00Euro

Zusatzversicherung bei Paket und Express Sendungen
von 750,00 bis 1000,00Euro Netto 3,50Euro
von 1.000 bis 2.500Euro .Netto 7,50Euro
von 2.500 bis 25.000Euro Netto 19,85Euro
Lastschrifteneinzug wird nicht erteilt pro Rechnung 15,00Euro Bearbeitungegebühr
Lastschriften Widerspruch Netto 15,00Euro
Rücklastschrift Netto 15,00Euro
"Eigene und Fremde Bankkosten" einer Rücklastschrift 15,00Euro
Zinsen 6% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
Mahnung Netto 15,00Euro
Account Zugangssperr Netto 15,00Euro
Rechnungsversand per eMail 0,00Euro
Rechnungsversand per Brief Netto 6,00Euro
Sperrgut Netto 28,00Euro
Bearbeitungsgebühren pro Schadenfall Netto 25,00Euro

3.1 Sie als Kunde nehmen am Lastschrifteinzugsverfahren teil!

Sollten Sie jedoch GTS POST keine gültige Bankverbindung übermitteln oder dem Lastschrifteneinzug widersprechen, berechnen wir Ihnen mit der fälligen Versandrechnung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. Wird eine von GTS POST eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben oder widersprochen, so ist die GTS POST berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. je zurückgegebener Lastschrift zu erheben und alle offen Forderungen sofort fällig zu stellen. Ferner ist GTS POST bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Fälligkeitstermin an Zinsen in Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kann GTS POST eine höhere Zinslast nachweisen, schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen. Bei Nichteinlösung der GTS POST Lastschrift sind Sie als Auftraggeber, ohne eine Mahnung, sofort in Zahlungsverzug. GTS POST berechnet für jede Erstellung einer Mahnung an den Auftraggeber 15,00 Euro zzgl. gültiger MwSt.

Zusätzlich wird Ihr GTS POST Kunden Account kostpflichtig für 15,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. gesperrt. Sie dürfen sich auch nicht erneut anmelden. GTS POST wird dann sofort ein Inkasso Unternehmen / Rechtsanwalt mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragen. Die dadurch anfallenden Kosten gehen voll zu Ihren Lasten. Die Rechnung erhalten Sie grundsätzlich per E-Mail, als PDF-Datei. Diese Rechnung können Sie jederzeit in Ihrem internen Bereich ansehen und nochmals ausdrucken. Möchten Sie jedoch die Rechnung auf dem Postweg erhalten, so berechnen wir Ihnen 6,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. für jede Rechnung die Sie per Brief erhalten möchten / werden.

3.2 GTS POST Standard Paket/Spedition

Für die Nutzung der GTS POST Brief- Express-, Wert-, Paket- und Speditionsabholung werden Transportkosten berechnet. Die Höhe der Transportkosten richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten die jederzeit über die Internetseiten von GTS POST eingesehen werden können. Für die Abrechnung der Versandgebühren ist das von der Spedition bzw. dem Paketdienst oder dem Systempartner ermittelte tatsächliche Versandgewicht / Volumengewicht und die tatsächliche Größe der Sendung maßgebend.

3.2 GTS POST Standard Paket Nachnahme

Der Versand der Nachnahmepaketsendungen erfolgen Deutschland- und Österreichweit. Zu dem Paketpreis kommt noch der Nachnahmebetrag von 9,50 Euro je Nachnahmesendung hinzu. Bei der Auslieferung der Nachnahmesendung werden von Empfänger 2.00 Euro Nachnahmeauslieferungsgebühr erhoben. Kleben Sie von außen in einer Klarsichtfolie Ihren Nachnahmeüberweisungsträger, ausgefüllt mit Nachnahmebetrag und Ihren Kontodaten, gut sichtbar auf das Paket. Der Höchstbetrag einer deutschlandweiten Nachnahmesendung für den GTS POST Paketversand beträgt 3.500,00 Euro. Nachnahmesendungen an eine DHL Packstation sind nur bis zu einem Nachnahmebetrag von 1.500,00 Euro möglich. Der Empfänger muss eine EC Karte für die Bezahlung besitzen.

4. Allgemeine Versandanforderungen

4.1. Maße und Gewichte der GTS POST Paketabholung

Angenommen werden für den GTS POST Paketabholdienst ausschließlich in Karton verpackte Pakete bis 31,5/40 kg Einzelgewicht, je nach Systempartner. Werden jedoch durch den GTS POST Abholdienst oder dessen Systempartner unverpackte Sendungen mitgenommen so besteht für diese Sendungen kein Versicherungsschutz. Da der Transport nur mit Kartonverpackung erfolgen darf. Das Gurtmaß darf 3,60m/3,00m je nach Systempartner Deutschland und 3,20m/3,00m Österreich nicht überschreiten, wobei bei Paketen in Quaderform eine maximale Länge von 120cm, eine maximale Breite von 60cm und eine maximale Höhe von 60cm Deutschland (Österreich 100x60x60cm) zugelassen werden. Jedoch gelten auch Mindestmaße minimale Länge 15cm, minimale Breite 10cm und minimale Höhe von 1cm. Auch dürfen die Pakete nicht in Folie eingewickelt sein oder das Paket mit einer Kordel verschlossen werden. Diese Pakete werden dann von Hand als Sperrgut befördert und es erfolgt eine Berechnung der Nachgebühr in Höhe von 28.00 Euro zzgl. gültiger MwSt. Falls ein Paket auf Grund von Unterschreitung / Überschreitung der Mini- oder Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut transportiert werden muss, ist GTS POST berechtigt, eine Nachgebühr von 28,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. zu erheben. Alle unverpackten oder ungenügend verpackten Paketsendungen sind nicht versichert, selbst wenn Sie eine Höherversicherung gegen Zuzahlung gewählt haben. Alle anderen Maße und Gewichte, die die zuvor genannten Maß- und Gewichtseinheiten überschreiten, werden als GTS POST Speditionsversand Standard versendet und es wird die Speditionspreisliste für die Versandkosten als verbindlich vereinbart zugrunde gelegt.

4.2 GTS POST Speditionsversand Standard nach ADSp

Angenommen werden alle Sendungen bis zu einer maximalen Höhe von 2,30m, einer maximalen Länge von 7,00m, einer maximalen Breite von 2,40m und einem maximalen Einzelgewicht bis 1.500 kg. Bei Sendungen die diese Maß- und Gewichts angeben überschreiten, fallen für den Transport über den oben genannten Massen und Gewichte zusätzliche Kosten für den Versand an. Die zusätzliche Kosten für die Be- und Endladung wird Ihnen nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 GTS POST Speditionsversand Standard nach ADSp Nachnahme

Der Versand der Nachnahme Speditionssendungen erfolgt direkt zum Empfänger. Zu dem Speditionsversandpreis wird der Nachnahmebetrag von 1,5% des Warenwertes als Nachnahmebetrag erhoben jedoch mindestens Netto 17,50 Euro zzgl. gültiger MwSt. je Nachnahmesendung hinzu. Teilen Sie uns bei der Auftragseingabe den zu erhebenden Nachnahmebetrag mit. Dieser wird nach dem Zahlungseingang auf Ihr uns bekanntes Bankkonto überwiesen.

Für den Versand von Paletten bis zur folgenden Größe von 3,20m x 1,20m x 2,30m und einem Gesamtgewicht von 1.500 Kg werden keine Ladehilfen benötigt und der Versand erfolgt zu den in der Preisliste aufgeführten Versandpreisen.

GTS POST Speditionsversand Nachnahme, die Kosten der Spedition- Nachnahme betragen Deutschlandweit 2% des Warenwert jedoch mindestens 17,50 Euro zzgl. gültiger MwSt. Nachnahmesendungen Weltweit, diese Kosten betragen 3% des Warenwert jedoch mindestens 27,50 Euro zzgl. gültiger MwSt.

4.4 GTS POST Speditionsversand Standard nach ADSp

Angenommen werden die Sendungen, die in Form von Kartons sowie Einweg- und Europaletten die oben genannten Maße nicht überschreiten dürfen. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je Sendung, je nachdem welches Gewicht höher ist.

Ist das Transportgut nicht durch eine Person tragbar, oder ist das Versandstück auf Rollen oder sehr fragil, so ist zwingend die Verwendung einer Einweg- oder Europalette notwendig. Die Sendung wird ebenerdig von der ersten verschlossenen Tür des Versenders bis zur ersten ebenerdig verschlossenen Tür des Empfängers transportiert, wobei die eingesetzten Speditionen lediglich dazu verpflichtet sind, das Transportgut frei Ladefläche zu übernehmen.

Entstehen Mehrkosten in der Abholung oder Zustellung durch zusätzliche Tragearbeiten oder sonstige Umstände, so ist GTS POST das Recht eingeräumt die Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Hierfür wird ein Stundensatz von 45,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. pro Mann berechnet.

4.5 GTS POST Transportversicherung

Die GTS POST deckt bei den ausführenden Systempartnern eine Transportversicherung für Verlust oder Beschädigungen des Versandgutes von 5,00Euro je Kg bei Speditionssendungen, bis maximal 500,00Euro Versicherungssumme ab. Speditionssendungen die unverpackt / ungenügend (z.B. nur mit Folie eingeschlagen), zur Versendung gelangen sind nicht versichert, auch wenn eine Zusatzversicherung / Höherversicherung gewählt wurde.

GTS POST haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Obhut von GTS POST befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 5,00 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts des Paketes.

GTS POST haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen. Die Haftung für Verspätungsschäden ist bei innerdeutschen Beförderungen auf das Dreifache der Fracht und bei grenzüberschreitenden Transporten auf die Fracht, die für das betreffende Paket berechnet worden ist, jedoch in jedem Fall auf maximal Euro 500,- pro Paket begrenzt.

GTS POST berechnet für jeden zu bearbeitenden Schadenfall 25,00 Euro Netto zzgl. gültiger MwSt. für den Bearbeitungsaufwand der Schadenabwicklung mit den Versicherungsgesellschaften. Dieser Betrag wird dann von dem durch die Versicherung ausgekehrten Schadensbetrag in Abzug gebracht. Sie Sie als Versandkunde MwSt. abzugsberechtigt wir der Versicherungsbetrag ohne gültiger MwSt. ausgezahlt.

In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat, erstattet GLS Germany über die Haftungsgrenze nach Ziffer 7 und Ziffer 8 hinaus den Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
*den Einkaufpreis bzw.
*bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.
*bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,
je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch Euro 750,-

Auf Kundenwunsch deckt GTS POST zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten nach Maßgabe des GTS POST Haustarifs zur Transportversicherung eine Warenwertversicherung bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro ab. Die Höherversicherung ist jederzeit durch die Wertangabe des Versandgutes mit 2,5 Promille (Deutschlandweit) und 3,5 Promille (Weltweit) Versicherungssumme von Versandwert gegen Aufpreis möglich.

Handelt es sich bei dem Versender um einen Verbraucher i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Versender ohne Einwilligung von GTS POST ausgeschlossen.

4.6 Bei der Paketsendung bis 31,5 Kg

Die Versicherungssumme der GTS POST liegt bei 750,00Euro Versicherungssumme je Versandtag, für alle in Auftrag gegeben Paketsendungen. Die Höherversicherung ist jederzeit durch die Wertangabe des Versandgutes durch eine Zuzahlung von pauschal 3,50Euro je Paketsendung bis zu 1.000Euro; 7,50Euro ab 1.000 bis 2.500Euro, 19,85Euro ab 2.500Euro bis 25.000Euro Versicherungssumme von Versandwert gegen Aufpreis möglich. Die einzudeckende Versicherungssumme für Paketsendungen ist bei GTS POST bis zu max. 25.000,00Euro möglich. Jedoch ist die Versicherungssumme auf 750,00Euro begrenzt für alle am selben Tage übergebenen Sendungen, ausgenommen davon sind Paketsendungen für die eine Höherversicherung gewählt wurde.

Sind die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Versand lt. den AGB der ausführenden Systempartner nicht gegeben, so steht es diesen frei, den Transport zu verweigern. Der Versender verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketabholdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Ist die Sendung nicht versandfertig bei dem Abholtermin und muss der Systempartner einen neuen Abholtermin mit dem Versender ausmachen, so ist die GTS POST berechtig für den erneuten Abholtermin 25,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. bei einer Speditionssendung und 3,50 Euro zzgl. gültiger MwSt. bei einer Paketsendung zu berechnen. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Versender gegenüber GTS POST für die entstehenden Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die von den ausführenden Systempartnern mitgebrachten Adressaufkleber ordnungsgemäß an dem Versandstück angebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Sollte der Versender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber GTS POST für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig.

5 Verpflichtungen, Ausschlüsse, Zustellung der Sendung / Quittung

5.1. Verpflichtungen des Versenders GTS POST

GTS POST ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen verpflichtet. GTS POST und seinen Frachtführern / Systempartnern / Subunternehmern ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendung/en berechtigt. Der Absender / Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertragsschlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung/en herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Absatz 4.2 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist. Weisungen des Absenders / Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese im "Leistungsverzeichnis und Preis" festgelegter Form für die vom Absender / Auftraggeber gewählte Versandform angeboten wird. Bei der Versandart GTS POST Paketversand Standard, gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit der der Wahl einer Weisung(z.B. nicht Stürzen, Hier Oben, Nicht Belasten usw.). Der Absender / Auftraggeber wird seine Sendung/en ausreichend kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinerlei Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen darf. Er wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige Identifikation ermöglicht. Macht der Versender keine Inhaltsangabe zu seiner/n Sendung/en so sind diese nicht versichert, da keine Identifikation ermöglicht ist und die Versicherungsgesellschaft bei Beschädigung oder Verlust die Haftung aus diesem Grund ablehnt. Der Absender / Auftraggeber wird die Sendung/en so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch GTS POST und Dritten keine Schäden entstehen.

Der Absender/Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB - unzulässigen Versandgütern resultieren. Der Absender/Auftraggeber stellt GTS POST von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei. Die Versandstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Die Ware muss grundsätzlich durch den Versender in der Originaltransportverpackung, nebst der vom Hersteller vorgesehenen Transportsicherungen verpackt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ware in gleichwertiger Art und Weise richtig und sicher verpackt werden, um eine Beschädigung des Transportguts während des Transports auszuschließen. Dabei gelten besondere Anforderungen an den Versand von elektronischen Geräten, bzw. Waren, die aus Glas /Kunststoff bestehen oder Glasteile beinhalten. Für dieses Transportgut ist durch eine geeignete und sichere Verpackung sicher zu gewährleisten, dass eine Beschädigung während des Transports ausgeschlossen ist.

5.2 Die richtige Verpackung

Beim Transport sind die Pakete und Speditionssendungen verschiedenen Belastungen durch Stöße, Vibration oder Druck ausgesetzt. Die Innen- und Außenverpackung von Paketen der besonderen Beanspruchung von automatischen Sortieranlagen zu entsprechen. Der mechanische Umschlag über die automatischen Förderband- und Sortieranlagen führt zu einer höheren Beanspruchung der Verpackung, als dies bei Speditions- oder Stückgutsendungen der Fall ist. Daher ist eine gute Verpackung umso wichtiger. Jede Paketsendung muss eine Fallhöhe von 80 cm unbeschadet überstehen können. Die bei der automatischen Paketsortierung auf den Transportbänder gegeben ist, und es vorkommen kann das ein Paket vom Band fällt. Bei den Speditionssendungen ist die Sendung so zu verpacken das eine Beschädigung von außen durch andere Versandstücke ausgeschlossen ist. Auch sind lange Versandstücke gegen durchbiegen und Bruch zu sichern. Bei der Versendung von Sendungen die leicht zerbrechlich sind Hohlkörper / Glas usw. sind diese Sendungen mit zusätzlichen Warnaufklebern "Vorsicht Glas" "Zerbrechlich" zu Kennzeichnen.

5.3 Außenverpackung und Kennzeichnung des Gutes

Bei Speditionssendungen ist die Kennzeichnung zwingend vorgeschrieben. So müssen Sie mit gut sichtbaren Warenetiketten auf allen Seiten der Verpackung gekennzeichnet werden. Beispiel: VORSICHT GLAS; Nicht Belasten; Vorsicht nicht belasten HOHLKÖRPER! Vorsicht: ELEKTORGERÄTE, Zerbrechlich FRAGILE. Diese Warnhinweise müssen "ROT" als Hintergrundfarbe aufweisen. Ohne diese gut sichtbaren Warnhinweise besteht kein Versicherungsschutz. Als unzureichende Kennzeichnung wird das anbringen der Warnhinweise in Handschriftform verbindlich vereinbart.

Besonders gut für den Versand eignet sich ein Wellpappe-Karton. Je nach Gewicht, Empfindlichkeit und Größe des Versandgutes eignen sich auch Kartons aus Vollpappe, flexible Packpapierumhüllungen und Versandtaschen (gepolstert oder kartoniert). Je größer und schwerer das Versandgut ist, desto stabiler muss die Außenverpackung sein. Verwenden Sie keine bereits gebrauchten Verpackungen. Deren Stabilität kann durch Einrisse, Stauchspuren, Druckstellen oder Perforationen erheblich eingeschränkt sein und erhöht das Transportschadenrisiko erheblich. Für den Versand von Flaschen mit Inhalt dürfen nur PTZ zugelassene Versandkarton mit dem PTZ Logo verwendet werden. Jede Flasche ist einzeln verpackt und zusätzlich durch einen Umkarton geschützt zu versenden. Nur so erfüllen Sie unsere Transportbedienungen. Werden Flaschen versendet die nicht in einem PTZ zugelassen Karton versendet werden wird bei einer Beschädigung ein Transportschadenanspruch wegen unzulässiger Verpackung durch die Transportversicherung abgelehnt.

5.4 Innenverpackung

Die beste Außenverpackung nützt nichts, wenn sich deren Inhalt selbst zerstört. Daher sollten die einzelnen Gegenstände gut gegeneinander gesichert sein. Druck- und bruchempfindliche Gegenstände sollten nicht an anderen Inhaltsstücken anliegen. Sie dürfen auch nicht unmittelbar an der Außenwand liegen. Es müssen immer innere Hohlräume ausgefüllt werden, um so das Verrutschen der einzelnen Versandgegenstände zu verhindern. Wenn Sie Verpackungschips verwenden, rütteln Sie immer nach dem ersten Füllen etwas an der Sendung, um die sich neu gebildeten Hohlräume wieder aufzufüllen. Als Polstermaterialien eignen sich verschiedene Stoffe: Rollenwellpappe, Wellpappe, Schaumkunststoffe, Luftpolsterfolie Verpackungschips.

Denken Sie immer daran: eine hochwertige Versandaußenverpackung kann die fehlende Polsterung leider nicht ersetzen.

5.5 Sicherer Verschluss

Auch das Verschluss Material muss den Anforderungen des Transports angemessen sein. Geeignet sind z.B. selbstklebende Packbänder aus Kunststoff mit einer handelsüblichen Breite von mindestens 5 cm. Darüber hinaus gibt es auch Nassklebebänder mit aufgelegtem Verstärkungsfaden oder Verstärkungsgewebe. Achten Sie darauf das Sie kein Malerkrepp, kein Büroklebeband, kein Isolierband und keine Papieretiketten zum verkleben verwenden. Diese Materialien besitzen weder die nötige Reißfestigkeit noch die benötigte Klebkraft.

5.4 Verpackungsform beim Paketversand:

Die Außenverpackung muss eine Quaderform haben und darf nicht über den zulässigen Maßen liegen: 120x60x60cm Deutschland und 100x60x60cm Österreich!
Die Außenverpackung darf nicht aus Kunststofffolie bestehen oder mit Kunststofffolie eingewickelt sein, sollten Sendungen mit dieser Außenverpackung von Ihnen abgeliefert werden, werden Ihnen 28,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. zu den normalen Versandpreis berechnet, für die Sperrgut Beförderung.

5.5 Ausschlüsse

Ausgeschlossen von der Annahme und dem Versand durch den beauftragten Paketdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, Temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen).

* Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt!

5.6 Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen:

Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten
* Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
*Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen)
* Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.
* Jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.
*Waren von besonderem Wert wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, Eintrittskarten, Aktien oder ähnliche Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen.
*Telefonkarten und Pre-Paid-Karten, z.B. für Mobiltelefone
*Pakte mit der Frankatur "unfrei"
* Gefährliche Güter der in Ziffer 5.7 nicht genannten Klassen im innerdeutschen Verkehr und Abfälle i.S.d. KrW-/AbfG

Sollten Sendungen mit den in dieser AGB genannten Ausschlüssen, jedoch ohne wissen durch GTS POST versendet werden, sind diese Sendungen über GTS POST nicht versichert. Weder bei Beschädigung noch bei Verlust der Sendung, auch bei einer gewählten höheren Versicherungssumme. Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es GTS POST frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder dies ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

5.7 GTS Gefahrgut Versand

5.7-1

GTS Post besorgt ausschließlich im innerdeutschen Verkehr die Versendung gefährlicher Güter der Klassen 2 (ausgenommen Klassifizierungscode 1-3, 4F und toxische Gase), 3, 4.1 (ausgenommen Klassifizierungscode SR und FO), 5.1 (ausgenommen Verpackungsgruppe I sowie Klassifizierungscode O3, OT1, OF, OS, OW, OTC), 8 und 9 (ausgenommen Klassifizierungscode M1 bis M3, M8 und M10) gemäß den Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE).

5.7-2

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass bei Übergabe des Gefahrgutes an GTS Post die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Deklaration, Verpackung, Mitgabe von Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen usw. eingehalten werden, auch wenn die Verpflichtungen denjenigen treffen, der das Gefahrgut tatsächlich übergibt.

Bei der Übergabe von Gefahrgütern sind die im GTS Post Versandsystem vorgeschriebenen barcodierten Gefahrgutaufkleber gemäß gültiger Referenznummernliste durch den Versender aufzubringen.

5.7-3

Verstößt der Versender schuldhaft gegen die in Ziffer 5.2 beschriebenen Verpflichtungen, so haftet er für daraus entstandene Schäden.

5.8 Zustellungen der Sendung / Quittung

Lieferfristen sind nicht vereinbart! Die Zustellung von Paket- bzw. Speditionssendungen erfolgt in der Regellaufzeit, gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt. Sendungen an Empfänger in einer Gemeinschaftseinrichtung (Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern, Hotels, Versicherungsgesellschaften, Werke) können an einer von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragten befreiend zugestellt werden.

Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden sofort zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen. Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in ordnungsgemäßem und unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.

Auch ist es nicht mehr möglich nach Erteilung (Unterschreiben der Empfangsbescheinigung) einen Schadenersatzanspruch gegenüber GTS POST geltend zu machen. Da mit der Leistung der Unterschrift eindeutig die Mangelfrei Anlieferung bestätigt wurde.

Sollten wir Ihre Paketsendung nicht übergeben können, wird eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten des Empfängers hinterlassen. Dass eine Paketsendung bei seiner Poststelle (mit Ortsangabe) hinterlegt wurde. Die Sendung wird dort vor Ort, 7 Arbeitstage zur Abholung bereit gehalten. Nach dem Ablauf der Lagerfrist wird die nicht abgeholte Sendung an die GTS POST Zentrale zurück gesendet. Bei nicht zustell baren Speditionsendungen, wird diese Sendung auf das Speditionslager genommen und eingelagert. Für die Lagerzeit und erneute Anlieferung entstehen Kosten die Ihnen als Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt werden.

5.9 GTS POST Ident-Service

Mit Beauftragung des "Ident-Service" wird das Paket entsprechend einem zuvor festgelegten, besonderen Identitätsprüf- und Dokumentationsverfahren ausschließlich beim Empfänger zugestellt. Zustellungen auf Inseln sind im Rahmen des "Ident-Services" nicht möglich.

GTS Post haftet bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Services nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der GLS POST, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Prüfung der Echtheit von vorgelegten Ausweisen oder Urkunden ist nicht Gegenstand des "Ident-Services". Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ziffern 7 + 8 (Haftung) und 4,5 (Versicherung) unberührt.

6. Anmeldung, Sperrung, Widerruf und Kündigung

6.1 Anmeldung

GTS POST steht nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen mit einem Deutschen/Österreichischem Bankkonto offen. Insbesondere Minderjährige dürfen GTS POST nicht nutzen. Um sämtliche Funktionalitäten von GTS POST nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden und diese AGB im vollen Umfang akzeptieren. Der Nutzer ist verpflichtet den Lastschrifteneinzug seiner fälligen Versandrechnungen der GTS POST zu erteilen. Sollte dies durch den Nutzer nicht geschehen, werden 15,00 Euro zzgl. gültiger MwSt. für jede Versandrechnung fällig.

6.2 Die Anmeldung selbst ist kostenfrei und unverbindlich.

Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse, die deutsche Bankverbindung sowie gegebenenfalls gewünscht den Firmennamen. Bei einer Anmeldung als Firma ist zwingend der Vorname und Nachnahme des Handlungsbevollmächtigens erforderlich. Tritt hinsichtlich der von dem Nutzer bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber GTS POST zu korrigieren, dies kann der Nutzer in dem von GTS POST zur Verfügung gestellten MY GTS POST-Bereich durchführen. Das zur Verfügung gestellte Passwort muss Geheim gehalten und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

6.3 Sperrung

GTS POST kann den Nutzer sperren, wenn er gegen die Bestimmungen dieser AGB oder im Rahmen der Nutzung von GTS POST gegen geltendes Recht verstößt. Sobald GTS POST einen Nutzer gesperrt hat, darf dieser GTS POST nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von GTS POST nicht erneut anmelden. (Kosten der Sperrung siehe unter Gebühren)

6.4 Widerruf

Der Nutzer kann die auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber der GTS POST, Eichenhof 47, 68305 Mannheim, oder per E-Mail unter Service@GTS-POST.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer weder an den Nutzungsvertrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufs Recht erlischt jedoch, sobald ein Auftrag über das GTS POST Portal erteilt wurde.

6.5 Kündigung

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an die GTS POST, Eichenhof 47, 68305 Mannheim, oder per E-Mail unter Service@GTS-POST.de. Jedoch ist jeder Nutzer nach der erteilten Kündigung verpflichtet alle offen Leistungen/Rechnungen der GTS POST zu begleichen. Erst wenn das Nutzerkonto ausgeglichen ist, wird die Kündigung wirksam.

7. Haftung

GTS POST haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Obhut von GTS POST befindet, gem. §§ 429, 431 HGB bis zu einem Betrag von 5,00 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts des Paketes.

Grundsätzlich haftet GTS POST nicht für Schäden, die entstehen/entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder ungenügender Kennzeichnung des Gutes, durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass GTS POST eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von GTS POST scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt. Für Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich entgangenem Gewinn, die von GTS POST oder Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für Störungen der Online- Verbindung, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Internetzugang zu GTS POST vorübergehend nicht möglich ist, haftet GTS POST nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

GTS POST übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung eines Einzelversendungsauftrages nicht.

Für den Inhalt der Sendung selbst, die von GTS POST zu keinem Zeitpunkt kontrolliert wird, übernimmt GTS POST keinerlei Haftung. GTS POST übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw. mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen resultieren.

Nachdem GTS POST sich für die Durchführung der Transporte selbständiger Frachtführer / Systempartner / Subunternehmer bedient, besteht eine Haftung grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur insoweit, als die Spediteure entsprechend den ADSp, jeweils neuster Fassung, und Ihren eigenen AGB GTS POST gegenüber haften. GTS POST Haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Dies gilt unabhängig davon, ob GTS POST vor der Annahme der Sendung auf das Risiko eines Schadens hingewiesen wurde, da besondere Risiken vom Absender / Auftraggeber versichert werden können. Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. GTS POST ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. GTS POST Haftet mangels Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern. Die Haftung von GTS POST bei Paketsendungen, für Güterschäden ist auf den zwischen Absender / Aufraggeber und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt maximal 750,00Euro, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes. Jedoch maximal auf 750,00Euro inkl. gesetzlicher MwSt., es sei denn es besteht eine vereinbarte Höherversicherung. Die Haftung von GTS POST bei Speditionssendungen, für Güterschäden ist auf den zwischen Absender / Auftraggeber und Empfänger auf 5,00 Euro je Kg des angemeldeten Versandgewicht begrenzt. Es besteht die Möglichkeit bei Abschluss einer zusätzlichen (kostenpflichtigen) Transportversicherung diesen Versicherungswert zu erhöhen.

Soweit GTS POST Verpackungsempfehlungen erteilt, bzw. im GTS POST Shop Verpackungsmaterial verkauft wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf Transportgüter allgemeiner Art. Je nach konkreter Beschaffenheit des Transportgutes können andere oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch den Versender erforderlich sein.

8. Haftung bei Inanspruchnahme der Sicherungsleistung

GTS POST haftet im Übrigen für Verlust und Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertraglichen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen bis maximal 500,00 Euro, es sei denn eine Höherversicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Schadenersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger ausgeliefert wurde und Ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht abgedeckt:
1. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
2. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne Absatz: 5.5 und 5.6 enthalten.
3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalles vom Absender / Auftraggeber verursacht worden sind.

Wurde die GTS POST Zusatzversicherung gegen Zuzahlung abgeschlossen erhöht sich die Versicherungsleistung bis auf 25.000,00 Euro bei den GTS POST Paketsendungen und bis zu 100.000,00 Euro bei Speditionssendungen, jeweils inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Haftung von GTS POST für Güterschäden ist auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes, höchstens jedoch auf die Höhe der gewählten Sicherungsleistung. Von Paket- und Speditionssendungen, es sei denn eine Höherversicherung wurde gesondert abgeschlossen, dann gilt der höhere Versicherungswert.

9. Beweislast

Der Auftraggeber, bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers, an den Empfänger der Ware. Der Empfänger der Ware, hat zu beweisen, dass GTS POST ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist, sowie, dass das Transportgut trotz - Reiner Quittung - nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

10. Schadensanzeige

Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige innerhalb von 5 Tagen bei GTS POST eingereicht wird. Dies kann vorab als eMail erfolgen. Nach Eingang einer Schadensmeldung setzt sich GTS POST sofort mit dem Empfänger in Verbindung (per eMail oder telefonisch) und gibt die weitere Vorgehensweise der zu erstellenden Schadensmeldung bekannt. Der Empfänger hat die von GTS POST gemachten Schadensmeldungsangaben innerhalb von 5 Tagen zu befolgen und eine Schadensniederschrift vor Ort zu stellen. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung. Die Schadensregulierung erfolgt erst, wenn die Transportkosten in voller Höhe an GTS POST gezahlt wurden und wenn die in Anspruch genommen Versicherung den Transportschaden an GTS POST ausgezahlt hat, bei Scheckzahlung erfolgt die Auszahlung erst nach Ablauf der Einlösungsfrist von 7 Tagen. Die Bearbeitungszeit eines Transportschadens kann in einzeln Fällen bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

11. Datenschutz/Datenschutzerklärung

Der jeweilige Nutzer erklärt sich mit Überlassung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erteilung eines Versandauftrages ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verändert und entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes genutzt werden können. GTS POST garantiert, dass die anfallenden Daten ausschließlich für den Betrieb notwendigen Zweck gespeichert werden. Die Daten können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder gelöscht werden.

12. Haftungsfreizeichnung von GTS POST

Der Kunde verpflichtet sich, GTS POST von jeglichen Ansprüchen einer dritten Partei freizustellen, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GTS POST durch den Kunden resultieren.

13. Verjährung

Alle Ansprüche gegen GTS POST verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Paket zugestellt wurde, oder, falls das Paket nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte erfolgen müssen.

14. Sonstige Bedingungen

GTS POST vernichtet alle Versand- und Auftragsbeläge nach 60 Tagen. Darüber hinaus bewahrt GTS POST keine Versand- oder Auftragsdaten auf. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von GTS POST resultieren, ist Mannheim. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von GTS POST ist das Deutsche Recht. - Vertragssprache ist deutsch, es gilt das Recht der BRD. -

Ansprüche aus der Inanspruchnahme der GTS POST Serviceleistungen sind innerhalb von 6 Monaten, nach Auftragserteilung, schriftlich an GTS POST Eichenhof 47, 68305 Mannheim zurichten. Nach Ablauf der 6 Monatsfrist verjähren alle Ansprüche gegenüber der GTS POST Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in ordnungsgemäßem und unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.

Auch ist es nicht mehr möglich nach Erteilung (Unterschreiben der Empfangsbescheinigung) einen Schadenersatzanspruch gegenüber GTS POST geltend zu machen. Da mit der Leistung der Unterschrift eindeutig die Mangelfrei Anlieferung bestätigt wurde. Ansprüche an die GTS POST sind innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

15. Salvatoresche Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.

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